Rechtsprechung
   BPatG, 13.06.2022 - 29 W (pat) 557/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,16383
BPatG, 13.06.2022 - 29 W (pat) 557/19 (https://dejure.org/2022,16383)
BPatG, Entscheidung vom 13.06.2022 - 29 W (pat) 557/19 (https://dejure.org/2022,16383)
BPatG, Entscheidung vom 13. Juni 2022 - 29 W (pat) 557/19 (https://dejure.org/2022,16383)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2022,16383) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse

  • cmshs-bloggt.de (Kurzinformation)

    Zu durchschnittlich - Kein Markenschutz für Average Sucks

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (26)

  • EuGH, 21.01.2010 - C-398/08

    Audi / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94 -

    Auszug aus BPatG, 13.06.2022 - 29 W (pat) 557/19
    Er verweist u. a. auf die Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union "VORSPRUNG DURCH TECHNIK" (GRUR 2010, 228) und hält die angemeldete Wortfolge für kurz, prägnant, interpretationsbedürftig und unterscheidungskräftig.

    An die Beurteilung der Unterscheidungskraft von Wortfolgen und Slogans sind keine strengeren Maßstäbe anzulegen als bei sonstigen Wortzeichen (EuGH GRUR Int. 2012, 914 Rn. 25 - Smart/HABM [WIR MACHEN DAS BESONDERE EINFACH]; GRUR 2010, 228.

    Was allerdings ausschließlich als Werbung verstanden wird, kann die Herkunftsfunktion nicht erfüllen und ist deshalb als nicht unterscheidungskräftig zu bewerten (a. a. O., Rn. 34 unter Hinweis auf EuGH GRUR 2010, 228, Rn. 44, 45 - Audi/HABM [Vorsprung durch Technik]).

  • EuGH, 12.02.2009 - C-39/08

    Bild digital - Art. 104 § 3 Abs. 1 der Verfahrensordnung - Richtlinie 89/104/EWG

    Auszug aus BPatG, 13.06.2022 - 29 W (pat) 557/19
    Bei etwaigen Entscheidungen über ähnliche Anmeldungen ist zwar, soweit sie bekannt sind, im Rahmen der Prüfung zu berücksichtigen, ob im gleichen Sinn zu entscheiden ist oder nicht; sie sind aber keinesfalls bindend (vgl. EuGH, GRUR 2009, 667 Rn. 17 und 19 - Bild digital und ZVS Zeitungsvertrieb Stuttgart; BGH GRUR 2014, 376 Rn. 19 - grill meister).

    Zum einen können aus zu Unrecht vorgenommenen Eintragungen anderer Marken keine weitergehenden Informationen im Hinblick auf die Beurteilung der konkreten Anmeldung entnommen werden und zum anderen darf auch unter Berufung auf den Gleichbehandlungsgrundsatz nicht von einer den rechtlichen Vorgaben entsprechenden Entscheidung abgesehen werden (vgl. EuGH, GRUR 2009, 667 Rn. 18 - Bild digital und ZVS Zeitungsvertrieb Stuttgart; BGH a. a. O. - grill meister m. w. N.).

  • BGH, 17.10.2013 - I ZB 11/13

    grill meister - Rechtsbeschwerdeverfahren nach Zurückweisung einer

    Auszug aus BPatG, 13.06.2022 - 29 W (pat) 557/19
    Maßgeblich für die Beurteilung der Unterscheidungskraft zum relevanten Anmeldezeitpunkt (BGH GRUR 2013, 1143 Rn. 15 - Aus Akten werden Fakten) sind einerseits die beanspruchten Waren oder Dienstleistungen und andererseits die Auffassung der beteiligten inländischen Verkehrskreise, wobei auf die Wahrnehmung des Handels und/oder des normal informierten, angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers der fraglichen Waren oder Dienstleistungen abzustellen ist (EuGH GRUR 2019, 1194 Rn. 20 - AS/DPMA [#darferdas?]; GRUR 2006, 411 Rn. 24 - Matratzen Concord AG/Hukla Germany SA [MATRATZEN]; BGH GRUR 2014, 376 Rn. 11 - grill meister).

    Bei etwaigen Entscheidungen über ähnliche Anmeldungen ist zwar, soweit sie bekannt sind, im Rahmen der Prüfung zu berücksichtigen, ob im gleichen Sinn zu entscheiden ist oder nicht; sie sind aber keinesfalls bindend (vgl. EuGH, GRUR 2009, 667 Rn. 17 und 19 - Bild digital und ZVS Zeitungsvertrieb Stuttgart; BGH GRUR 2014, 376 Rn. 19 - grill meister).

  • BGH, 22.06.2011 - I ZB 78/10

    Rheinpark-Center Neuss

    Auszug aus BPatG, 13.06.2022 - 29 W (pat) 557/19
    Auch bisher noch nicht verwendete, aber gleichwohl verständliche Sachaussagen werden als solche aufgefasst (vgl. BGH GRUR 2012, 272 Rn. 13 - Rheinpark-Center Neuss; Ströbele in Ströbele/Hacker/Thiering, a. a. O. § 8 Rn. 175).

    Die Markenstelle durfte sich daher auf eine globale Begründung für alle betroffenen Dienstleistungen beschränken (vgl. EuGH GRUR 2010, 534 R. 46 - PRANAHAUS; GRUR 2012, 324 Rn. 43 - Fidelio (Hallux); BGH GRUR 2012, 272 Rn. 19 - Rheinpark-Center Neuss).

  • BPatG, 10.08.2016 - 26 W (pat) 515/16

    Markenbeschwerdeverfahren - "Der Durchschnitt befriedigt, das Außergewöhnliche

    Auszug aus BPatG, 13.06.2022 - 29 W (pat) 557/19
    Die Entscheidung des 26. Senats des Bundespatentgerichts (26 W (pat) 515/16 - Der Durchschnitt befriedigt, das Außergewöhnliche begeistert.) sei nicht auf den vorliegenden Fall übertragbar.

    Sie sind vielmehr daran gewöhnt, dass in der Werbung häufig das Außergewöhnliche und das Durchschnittliche als Gegensatzpaar dargestellt werden, da am Durchschnitt kein Interesse besteht (vgl. Bl. 41 ff.: "Durchschnitt ist der Hit für die Masse. Außergewöhnlich ist Kunst"; "Durchschnitt ist Pflichterfüllung. Außergewöhnlich ist Veränderung", "Durchschnitt ist für andere"; "Durchschnitt ist nicht mein Thema; "Keine Lust auf Durchschnitt? So wirst Du maximal erfolgreich" etc.; vgl. auch BPatG, Beschluss vom 10. August 2016, 26 W (pat) 515/16 - Der Durchschnitt befriedigt, das Außergewöhnliche begeistert.).

  • EuGH, 15.09.2005 - C-37/03

    BioID / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b

    Auszug aus BPatG, 13.06.2022 - 29 W (pat) 557/19
    Denn die Hauptfunktion einer Marke besteht darin, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen zu gewährleisten (EuGH GRUR 2014, 373 Rn. 20 - KORNSPITZ; GRUR 2006, 229 Rn. 27 - BioID AG/HABM [BioID]; BGH ]; BGH a. a. O. - #darferdas? II; a. a. O. - OUI).

    Bei solchen aus mehreren Bestandteilen kombinierten Marken ist es zulässig, zunächst die Bestandteile getrennt zu betrachten, sofern die Beurteilung des Schutzhindernisses auf einer sich anschließenden Prüfung der Gesamtheit dieser Bestandteile beruht (vgl. EuGH GRUR 2004, 943 - SAT.2; GRUR 2006, 229 - BioID; BGH, Beschluss vom 10.09.2020, I ZB 13/20 - Lichtmiete).

  • EuGH, 21.10.2004 - C-64/02

    HABM / Erpo Möbelwerk

    Auszug aus BPatG, 13.06.2022 - 29 W (pat) 557/19
    Rn. 36 - Audi/HABM [Vorsprung durch Technik]; GRUR 2004, 1027, Rn. 33 und 34 - Erpo Möbelwerk [Das Prinzip der Bequemlichkeit]; BGH a. a. O. Rn. 17 - for you).

    Nicht unterscheidungskräftig sind demzufolge spruchartige Wortfolgen, die lediglich in sprach- oder werbeüblicher Weise eine beschreibende Aussage über die von der Marke erfassten Waren und Dienstleistungen enthalten oder sich in Anpreisungen und Werbeaussagen allgemeiner Art erschöpfen (vgl. EuGH GRUR 2004, 1027, Rn. 35 - DAS PRINZIP DER BEQUEMLICHKEIT; BGH GRUR 2001, 1047, 1049 - LOCAL PRESENCE, GLOBAL POWER; BGH GRUR 2001, 735, 736 - Test it.).

  • EuGH, 09.12.2009 - C-494/08

    Prana Haus / HABM - Rechtsmittel - Art. 119 der Verfahrensordnung -

    Auszug aus BPatG, 13.06.2022 - 29 W (pat) 557/19
    Die Markenstelle durfte sich daher auf eine globale Begründung für alle betroffenen Dienstleistungen beschränken (vgl. EuGH GRUR 2010, 534 R. 46 - PRANAHAUS; GRUR 2012, 324 Rn. 43 - Fidelio (Hallux); BGH GRUR 2012, 272 Rn. 19 - Rheinpark-Center Neuss).
  • BGH, 18.04.2013 - I ZB 71/12

    Aus Akten werden Fakten

    Auszug aus BPatG, 13.06.2022 - 29 W (pat) 557/19
    Maßgeblich für die Beurteilung der Unterscheidungskraft zum relevanten Anmeldezeitpunkt (BGH GRUR 2013, 1143 Rn. 15 - Aus Akten werden Fakten) sind einerseits die beanspruchten Waren oder Dienstleistungen und andererseits die Auffassung der beteiligten inländischen Verkehrskreise, wobei auf die Wahrnehmung des Handels und/oder des normal informierten, angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers der fraglichen Waren oder Dienstleistungen abzustellen ist (EuGH GRUR 2019, 1194 Rn. 20 - AS/DPMA [#darferdas?]; GRUR 2006, 411 Rn. 24 - Matratzen Concord AG/Hukla Germany SA [MATRATZEN]; BGH GRUR 2014, 376 Rn. 11 - grill meister).
  • EuGH, 12.09.2019 - C-541/18

    Deutsches Patent- und Markenamt (#darferdas?) - Vorlage zur Vorabentscheidung -

    Auszug aus BPatG, 13.06.2022 - 29 W (pat) 557/19
    Maßgeblich für die Beurteilung der Unterscheidungskraft zum relevanten Anmeldezeitpunkt (BGH GRUR 2013, 1143 Rn. 15 - Aus Akten werden Fakten) sind einerseits die beanspruchten Waren oder Dienstleistungen und andererseits die Auffassung der beteiligten inländischen Verkehrskreise, wobei auf die Wahrnehmung des Handels und/oder des normal informierten, angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers der fraglichen Waren oder Dienstleistungen abzustellen ist (EuGH GRUR 2019, 1194 Rn. 20 - AS/DPMA [#darferdas?]; GRUR 2006, 411 Rn. 24 - Matratzen Concord AG/Hukla Germany SA [MATRATZEN]; BGH GRUR 2014, 376 Rn. 11 - grill meister).
  • BGH, 10.07.2014 - I ZB 18/13

    Markenlöschung wegen fehlender Unterscheidungskraft: Einwand jahrelanger

  • EuGH, 16.09.2004 - C-329/02

    BESTANDTEILE EINER MARKE, DIE ISOLIERT BETRACHTET KEINE UNTERSCHEIDUNGSKRAFT

  • BGH, 30.01.2020 - I ZB 61/17

    Markenrecht: Anforderungen an die Prüfung der Unterscheidungskraft bei mehreren

  • BGH, 31.05.2016 - I ZB 39/15

    OUI - Markenrechtsschutz: Eignung einer Bezeichnung mit anpreisendem Sinn als

  • BGH, 05.10.2017 - I ZB 97/16

    Markenschutz: Unterscheidungskraft der Wortmarke "Pippi Langstrumpf" für die

  • EuGH, 16.09.2015 - C-215/14

    Société des Produits Nestlé - Vorlage zur Vorabentscheidung - Marken - Richtlinie

  • BGH, 10.07.2014 - I ZB 81/13

    Markenrecht: Schutzhindernis der mangelnden Unterscheidungskraft - for you

  • EuGH, 12.02.2004 - C-218/01

    Henkel

  • BGH, 21.02.2008 - I ZB 24/05

    VISAGE

  • EuGH, 09.03.2006 - C-421/04

    Matratzen Concord - Vorabentscheidungsersuchen - Artikel 3 Absatz 1 Buchstaben b

  • EuGH, 12.07.2012 - C-311/11

    Smart Technologies / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG)

  • BGH, 23.11.2000 - I ZB 34/98

    Test it; Fehlende Unterscheidungskraft bei Aufforderung zum Testkauf

  • BGH, 01.02.2001 - I ZB 55/98

    LOCAL PRESENCE, GLOBAL POWER; Unterscheidungskraft bei beschreibender werblicher

  • EuGH, 06.03.2014 - C-409/12

    Backaldrin Österreich The Kornspitz Company - Marken - Richtlinie 2008/95/EG -

  • BGH, 10.09.2020 - I ZB 13/20

    Rechtsbeschwerde gegen die Zurückweisung der Anmeldung der Bezeichnung

  • BPatG, 23.07.2018 - 26 W (pat) 501/15

    "Fucking awesome"

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht